für unsere Gemeinde vor Ort
Vor vielen Jahren haben wir in allen Straßen außerhalb der Durchgangsstraßen Tempo 30 eingeführt mit rechts vor links Regelung - eine weise Entscheidung.
In den Durchgangsstraßen ist vom Gesetzgeber bislang Tempo 50 vorgeschrieben. Nur in bestimmten Abschnitten z.B. Schulen, Kindergärten ist eine Abschnitts- und Zeit begrenzte Temporeduktion erlaubt (Beispiel Schule - Zentrum Simmerberg von 7 - 18 Uhr). Der Gesetzgeber hat nun endlich was geändert,
Neuerung seit 7/2024 - siehe unten.
30 iger Zonen:
In der Fridolin Holzerstraße sehr problematische Verhältnisse. Die Straßenführung suggeriert Vorfahrtsberechtigung. Haifischzähne auf der Fahrbahn würden die rechts-vor-links Verhältnisse verdeutlichen. Wegen der Pflasterbereiche an den einmündenden Straßen Farb-Markierungen technisch problematisch. Außerdem - "es ist ja noch nie was Schlimmes passiert", so die Aussagen der Behörden.Wenn, dann müssen wir das überall machen.
Durchgangsstraßen:
Hohes Verkehrsaufkommen, einschließlich Schwerlast-Durchgangsverkehr gebietet verstärkte Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger
Optionen: Abschnittsweise Geschwindigkeitsreduktion, größere Zahl von Querungshilfen für Fußgänger, ggf. in Kombination mit Ralentisseuren, Fahrbahnmarkierungen, ...
"Kommunal" - von Gudrun Mallwitz
Redakteurin
18. Juli 2024
Das vom Bundesrat abgesegnete Straßenverkehrsgesetz und das jetzt auch beschlossene Straßenverkehrsordnung sieht mehr Freiheiten für Kommunen vor. So können sie leichter Tempo-30-Zonen ausweisen. Die Städte und Gemeinden sollen darüber hinaus noch weitere Gestaltungsräume bekommen. Die Details und Reaktionen aus den Kommunen.
Bislang konnten Kommunen nicht so leicht Tempo-30-Zonen ausweisen. Das soll sich nun ändern. Kommunen und Straßenbehörden sollen künftig auch einfacher eine Straße für den Autoverkehr sperren, sie können auch unbürokratischer eine Busspur oder einen Fußgängerüberweg schaffen. Das sieht das geplante novellierte Straßenverkehrsgesetz vor. Das Bundeskabinett hat es verabschiedet, das neue Gesetz scheiterte vorerst in der Länderkammer. In der Juli-Sitzung hat der Bundesrat nun abschließend den Weg frei gemacht, indem er den Änderungen an der Straßenverkehrsordnung zugestimmte. Zuvor hatte er bereits das Straßenverkehrsgesetz bestätigt.
Tempo 30 - was konkret geplant ist
Zur Einordnung:
Das Straßenverkehrsgesetz setzt einen Rechtsrahmen, innerhalb dessen die Bundesministerien mit Zustimmung des Bundesrates Verkehrsregeln und Maßgaben für die den Verkehr regelnden Behörden der Länder in Form von Verordnungen aufstellen können. Es enthält keine konkreten Verkehrsregeln und auch keine unmittelbaren Maßgaben für die Behörden, die das Verkehrsrecht vor Ort umsetzen.
Der Gesetzentwurf hat das Ziel, den Ermächtigungsrahmen des Verordnungsgebers zum Erlass konkreter straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (z. B. Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung) zu erweitern. Es wird eine neue zusätzliche Ermächtigungsgrundlage geschaffen, die zum Erlass von Verordnungen berechtigt. Danach können zukünftig Verordnungen und darauf fußende Anordnungen der Behörden vor Ort – ausschließlich – zum Zweck der Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung erlassen werden. Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sind dabei stets zu berücksichtigen..
Tempo 30 flächendeckend vom Tisch
Bundesverkehrsminister Volker Wissing betonte: Das Straßenverkehrsgesetz wird somit moderner und flexibler. Es bietet den Kommunen mehr Möglichkeiten vor Ort." Er stellte aber auch klar: "Es bleibt innerorts bei einer Richtgeschwindigkeit von 50 km/h. Flächendeckend Tempo 30 ist damit vom Tisch."
Landsberg gegen generelles Tempolimit von 30 km/h innerorts
Der Ehren-Geschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, begrüßte, dass die Kommunen im neuen Straßenverkehrsgesetz deutlich mehr Spielräume erhalten. Er begrüßte auch, dass ein generelles Tempo-30 in allen Städten nicht vorgesehen ist. "Es gibt viele große Durchgangsstraßen, die für Pendler, aber auch für Handwerker und Lieferanten wichtig sind. Hier würde ein generelles Tempolimit möglicherweise dazu führen, dass der Verkehr sich in die Wohngebiete verlagert und somit zu zusätzlichen Belastungen führt." Mit den neuen, geplanten Regelungen könnten auch Klimaschutzaspekte, mehr Rad- und Busverkehr gewichtet werden.
Initiative: Anlass zum Optimismus
Die Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" hat die Reform ebenfalls begrüßt. "Das Straßenverkehrsgesetz soll damit künftig wesentlich mehr Spielräume im Sinne der Kommunen erhalten. Damit wäre eine der Kernforderungen der Initiative erfüllt", unterstrich Thomas Dienberg, Bürgermeister und Beigeordneter für Stadtentwicklung und Bau der Stadt Leipzig und Sprecher der Initiative. „Dafür haben unsere rund 800 Mitgliedskommunen vor Ort in den Räten und Ausschüssen und gemeinsam in der Initiative hartnäckig gekämpft.“ Der Entwurf zur StVG-Reform sei ein erster, wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr kommunalem Gestaltungsspielraum.
Die Initiative kämpft darum, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden – zielgerichtet, flexibel und ortsbezogen. Inzwischen haben sich mehr als 800 Kommunen angeschlossen.
In einer zusätzlichen Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die sogenannte "Vision Zero", nach der niemand durch Verkehrsunfälle getötet oder schwer verletzt werden soll, in die Straßenverkehrsordnung mit aufzunehmen.
Die StVO wird auf dieser Grundlage dann konkrete Befugnisse der örtlichen Behörden vorsehen, z. B. zur Anordnung von Sonderfahrspuren für bestimmte klimafreundliche Mobilitätsformen auf Erprobungsbasis, etwa für elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge oder mit mehreren Personen besetzte Fahrzeuge. Außerdem wird sie den Behörden vor Ort mehr Flexibilität bei der Anordnung von Bewohnerparken einräumen. Bisher gingen die Behörden davon aus, dass hierfür im Vorfeld erheblicher Parkdruck nachgewiesen werden muss. Künftig wird ausdrücklich klargestellt, dass bereits prognostische Daten bei der städtebaulichen Planung für diese Zwecke ausreichen. Das heißt: Sie müssen nicht erst die Entwicklung der tatsächlichen Parksituation abwarten.
Weiter ist vorgesehen, dass die Anordnung von Tempo 30-Regelungen an ganz bestimmten Stellen erleichtert wird, und zwar an Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, Fußgängerüberwegen und Streckenabschnitten bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo 30-Strecken, damit der Verkehr besser fließen kann.
Das StVG muss noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden*. In einem zweiten Schritt wird die neue Ermächtigungsgrundlage zum Erlass der genannten konkreten Maßnahmen durch eine Verordnung ausgefüllt, die die Befugnisse der Behörden vor Ort im Einzelnen regelt. Das BMDV hat hierzu einen entsprechenden StVO-Entwurf erarbeitet, der nun mit den Ländern abgestimmt wird. Ziel ist eine Verabschiedung im Bundesrat noch in diesem Jahr.
* vom Bundesrat am 5.7.2024 beschlossen
letzte Aktualisierung 24. Januar 2025
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